NW+OW: Bestattungen angesichts des Corona-Virus

Bestattung ohne Trauergottesdienst: Das empfehlen Ob- und Nidwaldner Seelsorger
Wegen des Corona-Virus können Angehörige nur noch im engsten Kreis von ihren Liebsten Abschied nehmen. Den Trauerprozess könne man dennoch nicht verschieben, findet unter anderem die Kernser Pfarreibeauftragte Marianne Waltert.

Beat Weber

Quelle:
» Luzerner Zeitung (20.3.2020)


Foto:
Elmar Rotzer, Diakon und Gemeindeleiter, auf dem Friedhof in Ennetbürgen.
Bild: Adrian Venetz (19. März 2020)

Bericht:
Der Ennetbürger Gemeindeleiter und Diakon Elmar Rotzer hat am vergangenen Donnerstag auf dem Friedhof die erste Beisetzung unter speziellen Vorzeichen abgehalten: Bestattungen dürfen wegen des Corona-Virus bis mindestens 19. April nur noch im kleinsten Kreis stattfinden, Trauergottesdienste sind nicht mehr gestattet. «Im engen Familienkreis haben wir die Urne des Verstorbenen in einem würdevollen Rahmen auf dem Friedhof beigesetzt», sagt Elmar Rotzer. Der Trauergottesdienst hat bereits vorher stattgefunden.

Für ihn steht grundsätzlich einer Verschiebung der Bestattung oder des Trauer- und Gedenkgottesdienstes nichts im Wege. «Im Trauergespräch teilt mir die Familie ihre Bedürfnisse mit. Ich gehe jeweils individuell auf die Situation ein und suche mit den Angehörigen nach einer geeigneten Lösung.» Rotzer kann sich in der momentanen Situation beide Varianten gut vorstellen: Die Beisetzung findet im kleinen Familienkreis statt, der Trauergottesdienst folgt später oder die Angehörigen warten mit Beisetzung und Trauerfeier, bis diese wieder im grösseren Rahmen und ohne Einschränkungen stattfinden können. Für eine Beisetzung im kleinen Kreis plädiert der Stanser Pfarreiadministrator und Nidwaldner Dekan Melchior Betschart.

«Zuwarten, bis wieder normale Beerdigungen möglich sind, scheint mir nicht sinnvoll, da dieser Notstand noch längere Zeit anhalten kann.»
Anstelle des ausgefallenen Trauergottesdienstes werde er während der Beisetzung einige Gebete und Texte mehr zur Trauergemeinde sprechen. Entfernten Verwandten oder sonstigen Angehörigen, die an der Bestattung nicht teilnehmen dürfen, empfiehlt er, später individuell am Grab des Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Dekan Bernhard Willi: Warten ist schlecht für den Trauerprozess

Eine Verabschiedung oder Bestattung möglichst bald nach dem Tod vollziehen: Das empfiehlt auch der Sarner Pfarrer und Obwaldner Dekan Bernhard Willi. «Damit länger zu warten, ist nicht empfehlenswert für den Trauerprozess, sonst könnte dies die Wunden wieder aufreissen.» Eine gute Möglichkeit finde er, die nicht durchgeführte Trauerfeier später in einem Gottesdienst wie dem Dreissigsten zu integrieren und dem Verstorbenen zu gedenken, sofern Gottesdienste bis dahin wieder erlaubt seien. Doch schliesslich müsse jede Trauerfamilie selber wissen, was für sie am besten stimme. Dies könne sie mit dem Seelsorger individuell besprechen. Niemand habe Erfahrung mit der aktuellen Situation. Er möge sich nicht daran erinnern, dass schon mal Gottesdienste und grössere Trauerfeiern verboten worden seien, meint der 54-jährige Bernhard Willi, der seit 2005 Pfarrer von Sarnen ist.

Auch die Kernser Pfarreibeauftragte Marianne Waltert rät den Trauerfamilien davon ab, Beerdigungen zu verschieben. «Es gibt Ereignisse, die man nicht vertagen kann. Dazu gehört der Trauerprozess und als Teil davon auch die Bestattung.» Dass man jetzt auf den «richtigen» Gottesdienst in der Kirche verzichten müsse, sei zwar traurig, aber die Familien verstünden dies. «Ich werde mich bemühen, die Beisetzungen trotzdem so stimmig wie möglich für die Angehörigen zu gestalten.»


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